wichtige Aenderungen im Personenstandsgesetz fuer Deutschland gilt auch Rueckwirkend: http://jltfpw.jimdo.com/alle-informationen-zur-gesetzes%C3%A4nderung-der-petition-sternenkinder/faq/

Ich berichte im wesentlichen über Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben. Diese Kinder werden auch Sternenkinder, Engelskinder, Schmetterlingskinder, Regenbogenkinder ec. genannt. Als "Windei " bezeichnet werden entwicklungsabhängig ganz früh verstorbene Kinder (wenn diese starben, bevor diese die 6. Schwangerschaftswoche erreicht haben). Steinbaby sind im Mutterleib verkapselte Kinder, nachdem diese zuvor im Mutterleib starben

 

Ich gehe davon aus, das Jeder, welche diese oder vergleichbare Seiten ließt, grundsätzlich über die Befruchtung der weibl. Eizelle, im Idealfall deren Wanderung durch den Eileiter, deren Einnistung im Uterus, das werden und gedeihen des ungeborenen Kindes während der folgenden ca 9 Monate /insgesamt 10 Mond- Monate bescheid weiß. Und dass anschließend immer eine Geburt erfolgt, demzufolge das Kind den Mutterleib verlässt. Ob das Kind natürlich geboren wird - oder dank eines med. Eingriffes macht bei einem während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes viel aus:

dank med. Eingriffes den Mutterleib verlassen: 1961 kam die Pille zur Verhütung einer Schwangerschaft u.a. nach Deutschland: wenn man die Einnahme der Pille, der Pille danach, Curretage (unabhängig, ob das ungeborenen Kind zu Beginn des Eingriffes noch oder bereits nicht mehr gelebt hat) oder Kaiserschnittähnliche med. Eingriffe zusammen zählt, kommen seit über 50 Jahren die meisten der während ihrer Schwangerschaft Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder dank eines med. Eingiffes zur Welt.

Sie gelten in der Medizin als ein der Frau gehörendes Gewebe und wurden/werden auf Grund der Tatsache, das sie dank eines med. Eingriffes den Mutterleib verlassen haben, im Todesfall nicht als Fehl- oder Totgeburt definiert/ behandelt - daher auch nicht dem Standesamt gemeldet, sondern - ähnlich wie ein bei einer OP  der entzündete Blinddarm entfernt und behandelt.

Von Ärzten verursachte Tragödie: Ärzte haben ihre schwangere Patientin vor Beginn des med. Eingriffes nicht darüber aufgeklärt, was die Schwangere vor dem med. Eingriff anfordern kann: ob der behandelde Arzt das ihr entnommen Gewebe bitte einzeln erfassen und anschließend ihr mitgeben möchte! Zunehmend mehr Ärzte/ Kliniken haben begriffen, dass das Ergebnis jeder einzelnen Schwangerschaft einzeln erfasst werden sollte, unabhängig davon, ob dieses Kind durch die Mutter selbst (natürlich") geboren wurde oder der Arzt ihres Vertrauens mit einem med. Eingriff (Pille, Gebärmutterausschabung - Curettage , Bauchschnitt) nachgeholfen hat. 

 

Natürlich geboren - gerne im Beisein einer Hebamme - spricht man beim während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind von einer "kleinen Geburt". Diese so früh verstorbenen kinder werden immer mit dem zu Ihnen gehörenden Material (Nabelschnur, aufgefangenem Fruchtwasser, Mutterkuchen, Fruchthülle ec) erfasst und gewogen - im Gegensatz zum Lebend geborenen Kind, dem voraussichtloich zu seinen Lebzeiten eine Geburtsurkunde als auch seine Sozialversicherungsnummer zuteil wird, nachdem folgendes Prozedere das lebend geborene Kind überlebt hat: nach einer lebend erfolgten Geburt wird vom behandelnden Arzt/Hebamme die "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" ausgefüllt und diese mit einem Sonderboten zum zuständigen Standesamt übermittelt. Anschließend stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus, unabhängig ob diese von den Angehörigen abgeholt wird oder nicht. Nach ausstellung der Geburtsurkunde macht das Standesamt automatisch Meldung an die Sozialversicherung. Diese stellt dem neuen Erdenbürger eine Sozialversicherungsnummer aus und Informiert die obsorgeberechtigten Eltern über die Existenz dieser Sozialversicherungsnummer und wie diese lautet. Fortan lautet die Krankenakte auf den Namen des Patienten. Stirbt ein Kind anschließend, unterliegt sein Leichnam der Bestattungspflicht.

 

Nun zum während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorben Kind, dessen Krankenakte auf den Namen und die Sozialversicherungsnummer der Mutter/ ehemals Schwangeren lautet: Wenn die Mutter nicht sagt, das Sie die Ausstellung "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" möchte, dann wird ihr Kind als still/ tot geboren, dem Standesamt durch die "Anzeige eines Todesfalles" gemeldet. Am Standesamt können Einträge noch vor dem Begräbnis berichtigt werden, denn wenn dem Bestatter vor dem Begräbnis eine Geburtsurkunde des Verstorbenen vorliegt, gilt ein besser dokumentiertes Bestattungsrecht! Häufig haben Eltern, deren Kind außerhalb des Mutterleiebes kurz nach der Geburt starb, die Sorge, das den Aufzeichnungen z.B. im Kreisssaal mehr glauben geschenkt wird als der Aussage der Eltern, wenn diese wiedergeben, was sie persönlich erlebt haben: das sie ihr Kind lebend geboren hat. Der Gesetzgeber hat vorsorge getroffen: in diesem Punkt ist den Aussagen der Eltern vorrangig Glauben zu schenken. 

 

Stirbt ein Mensch, nachdem er mit seiner Sozialversicherungsnummer beim Arzt erfasst und dem entsprechend die Krankenakte auf den Namen des Patienten lautet, wird im Todesfall der Verstorbene selbstverständlich einer Totenbeschau zugeführt, selbstverständlich durch den Bestatter transportiert und selbstverständlich (mit wenigen Ausnahmenregelungen, welche nur für kremierte Leichen gestattet werden können) auf einem Friedhof beerdigt. Ob dabei der Bestattungsauftrag im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes oder weil der Verstorbene Bestattungsvorsorge betrieben hat, ist dabei ohne Belang, denn es besteht - gesetztlich geregelt Bestattungspflicht. Insbesondere die Beerdigung von unkremierten Leichen bzw. Leichenteilen unterliegt aus Seuchenschutzgründen einer strengen Regelung und darf daher unkremiert nur auf einem Friedhof erfolgen.

Die Kosten für ein Begräbnis hat der Verstorbene in erster Linie selbst zu tragen. Kann er es nicht, sollte bei Bestattungsauftragsvergabe der Bestatter gefragt werden, ob der Bestatter ihrer Wahl ein soziales Begräbnis anbietet. Wenn ja: wird der Bestatter ein einfaches Begräbnis direkt mit dem für den Verstorbenen zuständigen Sozialamt abrechnen. Auch bei mj verstornenen Kindern sind nicht die Eltern versorgungspflichtig, was die Übernahme der Begräbniskosten anbelangt, sondern das für das Kind zuständige Sozialamt.

Auch ein während seiner Schwangerschaft Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind ist mit der Sozialversicherungsnummer und dem Namen der Mutter registriert und wird abgerechnet, ohne dass das Einkommen der ehemals Schwangeren (oder des Erzeugers/ Vaters) geprüft werden darf.

An- bzw. abschließend macht das Sozialamt eine Meldung an das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht bestellt einen Notar. Dieser hat den Auftrag zu schauen, ob der Verstorbene wirtschaftlich verwertbares Erbe hinterlassen hat, wenn ja, sind davon die Begräbniskosten zu decken.

Natürlich können auch Angehörige in Bezug auf Begräbniskosten in Vorkasse gehen und ihre Ausgaben dann beim Erbe einfordern/ einklagen!

 

Eine Totenbeschau dient u.a. der Klärung, ob es sich um eine infektiöse L. handelt, bei derem Umgang (Verstorbenen einkleiden, Verabschiedung am offenen Sarg, beim Transport ec.) besondere Vorsichtsmassnahmen wegen Ansteckungsgefahr gelten. Angehörige müssen mit eine äußere Totenbeschau zulassen aber gegen eine Innere Totenbeschau können sich Angehörige aussprechen (ausnahme: Unfälle, Gewaltverbrechen, dann findet u.U. eine Gerichtlich angeordnete Totenbeschau statt)

 

Selbstbestimmt den letzten Weg gestalten spart nicht nur Kosten, sondern hilft die eigenen Trauer gesund zu gestalten: Nur der Bestatter braucht das Ergebnis einer durchgefürten Totenbeschau! Für das Öffnen und Schließen eines Grabes ist der Friedhofsgärtner/ Totengräber zuständig (Groß-Väter dürfen das Grab im Beisein vom Fachmann öffnen & schließen!), ein Grab ist bei der Friedhofsverwaltung erhältlich. Einem voll belegten Grab können bis zum 1. Lebensjahr Verstorbene beigelegt werden. Gibt es ein Grab, kann man bei der Friedhofsverwaltung in Erfahrung bringen, wer der Grabnutzungsberechtigte ist. Der Grabnutzungsberechtigte muss mit einer Beilegung einverstanden sein. Zwischen Verstorbenen und Grabnutzungsberechtigten muss keine Verwandtschaft vorliegen!

 

Das den Angehoerigen vorrangig vor dem Gesundheitsamt zustehende Bestattungsrecht ist auch bei kuenstlicher Befruchtung wichtig, denn die außerhalb des Mutterleibes befruchteten Eizellen können durch Angehoerige einem Begraebnis zugeführt werden, wenn die befruchteten Eizellen nicht ausgetragen werden. Weil außerhalb des Mutterleibes gestorben, handelt es sich (z.B. lt. Wiener Bestattungsrecht) um beerdigungswuerdige Leichen.

Wehren sich Angehörige nicht rechtzeitig (z.B. vor med. Eingriff, da ihr Kind den Mutterleib verlassen wird!) führen Ärzte das der Mutter entnommene Zelle/ Gewebe einer Gewebebank (Forschung, Herstellung vom Impfstoffen, zu Transplanationszwecken ec) und/ oder dem Klinikmüll zu. Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen, Verkauf der Asche z.B. als Füllmaterial in Asphalt und Lärmschutzwänden inkl. Widerspruchsregelung: Einem Patienten entnommenes Gewebe bleibt auch danach sein Eigentum, gegen deren weiteren Vermarktung durch Dritte er widersprechen kann! Zum besseren Verständnis dieses Themas lesen Sie unsere offenen Briefe, in den wir versuchen verständlich zu machen, um was es geht.

<<< Links finden Sie eine Sammlung von in Deutschland tätigen Kinderhospiz, Selbsthilfegruppen ec. und Hinweise über Grab- und Gedenkstellen - zumeist von unter 500 Gramm schweren Kindern - manches sind "nur" Gedenksteine/ Stolen für wäharend ihrer Schwangerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenen Kind - welche vor 2007 als "nicht bestattungspflichtige Kinderleichen" definiert wurden. Achten Sie darauf, das fehlgebildete Kinder meist kleiner und leichter ausgebildet sind und tot geborene Kinder mit Nabelschnur, ihrem Mutterkuchen und dem aufgefangenen Fruchtwasser gewogen werden, denn das alles gehört zum Kind und kann mit in den Sarg/ Grab! 

Der Klinikseelsorger Br. Klaus Schäfer SAC auf www.kindergrab.de  hat die Aktion "Aktion allen Menschen ein Grab " ins Leben gerufen. Br. Klaus Schäfer SAC hat ältere Geschwister, welche ihm vorausgingen. Daher versteht er sehr gut die Bedürfnisse jener Angehörigen, die ihr Sternenkind liebevoll beerdigen wollen. Er ist nicht nur ein wirklich guter Ratgeber für verwaiste Eltern in Deutschland, sondern auch Autor mehrerer Bücher. Mehr über Ihn erfahren Sie hier

 

Der Vorgarten oder Kaminsims im Wohnzimmer ist für die Aufstellung von Urnen mit der Asche einer Leiche keine Grabstätte steht auf der Webseite evangelisch.de. Anders verhält es sich mit der Asche einer (in den Niederlanden) kremierten Leibesfrucht: Diese Asche dürfen Sie .... In D und A ist bislang das einzelne kremieren von Leibesfrüchten selten möglich/ Technisch nicht möglich/ gesetzlich nicht vorgesehen. Kleine Kremierungsöfen dürfen in D und A nur zur Kremierung von Haustieren, nicht aber zur Kremierung von Leibesfrüchten verwendet werden. Doch: wo kein Kläger, da ist auch kein Richter ....

Umzug zum Kindesvater kann einen wichtigen Grund für eine Übersiedlung zum Schutz des ungeborenen Kindes sein... Sozialleistungen.info So sei die Betroffene aufgrund gesundheitlicher Probleme während der Schwangerschaft sowie der hiermit verbundenen Gefahr einer Fehlgeburt auf die ...

 

www.beleghebamme.com

 

DNA - Das Geheimnis meines Lebens

 

Schwanger nach einem toten Kind

welt.de berichtet über Sophie: Diagnose: Trisomie 13, Pätau-Syndrom, ein Konstruktionsfehler der Natur bei der Zellteilung in der Gebärmutter. Prognose: Herzfehler, Hirnschäden, Organfehlbildungen, Lebenserwartung vielleicht zwölf Monate. Juristisch ein klarer Fall von medizinischer Indikation. Für die Eltern, Hans-Jürgen und Silke Kühn aus Hilden, die schwerste Entscheidung in ihrer zehnjährigen Ehe ....

 

Oktober: Gedenktage für alle Kinder, welche während Ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach (vor Ausstellung ihrer eigenen Sozialversicherungsnummer) starben, denn erstmals an die Ausstellung der eigenen Sozialversicherungsnummer wird ein Neugeborenes zum Menschen mit allen Ihm zukommenden Rechten, etwa der Tatsache, das die Krankengeschichte beim Arzt auf den Namen des Kindes dokumentiert/ erfasst wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jedes lebend oder still geborene Kind aus Sicht der Medizin ein der Frau entnommene Zelle oder Gewebe.

 

2. Sonntag im Dezember: weltweiter Gedenktag der Generationsumkehr, also für alle, die Ihren (ur-, Groß-) Eltern vorausgingen

Hier können Sie Ihre Gedenkfeier eintragen, auch wenn diese auf einen anderen Tag fällt. Wir werden Ihre Angaben an entsprechender Stelle in unseren zahlreichen Webseiten veröffentlichen.

Erinnerungen an den Winter 1946 in Sachsen

Grabbepflanzung im Frühjahr

Eine Userin schrieb uns ihren Namen: messing martina
ihre eMail adresse: familie-messing@online.de
Ihre Nachricht: Hallo,

wir haben 2007 zum zweiten Mal ein Kind verloren und suchen auf deisem Wege ebenfalls Betroffene im Kreis Borken, evtl eine Liste mit Gruppen oder Namen, die uns weiterhelfen können.

Buchprojekt www.sternenkindmuetter.de
 

Trauer und Abschiednehmen will erlernt sein

www.dorothee-karle.de

 

 

 www.selbstbehauptung-frauen-und-pferde.de 

 

Bestattung in Händen von Frauen: www.die-barke.de

 

www.lebenswege-frauenbestattung.de

 

 


Klagemauer gefunden in der  www.trauerherberge.de  

 

 

Lichterkette in Gedenken an kleine Engel
www.hilfe-nach-totgeburt.de

 

Tipps für Trauerfeiern - gefunden auf  www.lebens-bruecken.de

 
Frau Schäfer stellt Totenkleidchen für unsere Kleinsten her.

 

  

 Keine Angst vor Tränen - Eltern nach einer Totgeburt begleiten gefunden auf www.veid.de  

 

Trauer von Männern nach Fehlgeburt oder Totgeburt


 

Jenny Elvers: Trauer um totes Kind


Deutschland Mutterschutz bei Totgeburt - Entbindung oder Schwangerschaftsabbruch? gefunden auf www.anwaltzentrale.de 

 www.traumahilfe-ev.de

 

AOK Angebot an Eltern verstorbener Kinder gefunden auf www.aok.de 


Fernsehbericht über Sternenkinder

 

Trauerbegleitung nach Totgeburt www.trauerbegleitung-muenchen.de

 

www.totgeburt.net

 

www.hilfe-nach-fehlgeburt.de

 

Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen in der Europäischen Union: Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit noch immer unzureichend verwirklicht

 

Ärzte kritisieren Tests durch Fruchtwasserentnahme / Jährlich Hunderte Fehlgeburten


 www.embryonenschutzinitiative.de
 

  

Newsletter Deutsches Aerzteblatt 09. Juli 2008: Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) beharrt auf einer grundsätzlichen Neuregelung der Spätabtreibung. Die von der SPD vorgeschlagene Beratungspflicht für Ärzte im Rahmen des geplanten Gendiagnostikgesetzes sei „völlig unzureichend und lässt die [mehr]
   2006 feierten 1,5 – 2 Mill. Angehörige und mitfühlende Freunde das „World Wide Candle Lighting“. Gemeinsam wird an die vorausgegangenen Kindern gedacht. 

 

 Schauen Sie ganz genau hin, ob Ihr Kind lebend oder tot geboren wurde und dem entsprechend beim Standesamt richtig erfasst/ dokumentiert wurde, denn davon hängt das für ihr verstorbenes Familienmitglied zuständige Dokumentations- & Bestattungsrecht ab.

 Kliniken dürfen einem verstorbenen mj. Kind Leichenteile entnehmen, wenn Angehörige sich nicht dagegen aussprechen. Und wenn es sich um Zellen oder Gewebe handelt, das einer Frau entnommen wurde z.B. um ihr während eurer gemeinsam erlebten Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind, so führen Ärzte das als ganzes - inkl. dem zum Kind gehörenden aufgefangenen Fruchtwasser, Mutterkuchen, Nabelschnur ec einer Gewebebank oder dem Klinikmüll zu, wenn Angehörige sich nicht dagegen aussprechen!


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