aus einem Brief von Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria E. Overdick - Gulden aus D 54293 Trier:

Sehr geehrte Frau Tegenthoff,

Zum Thema Bestattung von Früh- und Todgeburten sowie nach Abtreibungen. Vor etwa 2 Jahren hatten wir hier in Trier von der Lebensrechtsbewegun g Alfa aus, in deren Vorstand ich ebenfalls bin, eine lokale Initiative gestartet, um auf einem neu eingerichteten Friedhofsfeld einen Gedenkstein für vorgeburtlich getötete Kinder aufzustellen. Wir diskutierten mehrfach mit den verschiedenen Parteivorständen und stießen auf einiges Verständnis für trauernde Mütter, insbesondere, wenn das Kind nicht in Folge eines Abbruches starb. Die Einwände gegen unser Anliegen: das Anliegen liefe auf Provokation und Schuldzuweisung hinaus - oder: auf solch einem Feld würden sich Frauen mit Spontanaborten "diskriminiert" fühlen! Ja, so was gibt es noch!! Man kann also nicht nebeneinander stehen, obwohl wir doch alle sündhafte, defizitäre Menschen und im Angesichtes Gottes gleich sind!

Unsere Erkundigungen in den katholischen Krankenhäusern ergab, dass es hier einen Jahresgottesdienst gibt für Sterbefälle von Frühgeburten. Der Termin werde den Eltern mitgeteilt.

Damit allerdings ist die Gesamtsituation sicher nicht geklärt. Uns als Lebensbewegung geht es darum - und so verstehe ich auch Ihr Anliegen - zu dokumentieren, dass der Mensch von seiner Zeugung an Würde besitzt und dies unabhängig von seinem Gewicht oder seiner Größe ist und dass er deshalb auch im Tod zu würdigen ist.

Die deutsche Krankenhausgesellschaft hat 2001 die Initiative einzelner Bundesländer (und Städte) zur Bestattung von Frühgeburten begrüßt. Erstes Bundesland war Bremen. Föten sollen unabhängig vom Entwicklungsstadium ein würdiges Begräbnis erhalten, äußerte diese Gesellschaft. Und dies sollte auch unabhängig vom Wunsch der Eltern erfolgen!

In den einzelnen Bundesländern ist die Bestattungspflicht bis heute unterschiedlich: Gewichtsgrenze entweder bei 500 Gramm (6. Schwangerschaftsmonat) oder 1000 Gramm (7. Schwangerschaftsmonat). Dazu ist anzumerken, dass heute in der Perinatalmedizin bereits Kinder um 500 Gramm am Leben erhalten werden können!

Wir als Ärzte für das Leben haben die Angelegenheit derzeit nicht auf der Agenda, da so viel an bioethnischen Problemen ansteht wie Embryonenforschung, sog. therapeutischem Klonen, die sozialen Aufgaben bei der Schwangerenberatung für das Leben ec, Sterbebegleitung statt Sterbehilfe, Einrichtung des Ethikrats ec.

Jetzt frage ich Sie: haben Sie schon Kontakt zur Initiative "Glücklose Schwangerschaft" www.initiative-regenbogen.de/gesetze.htm  der Aktion "Regenbogen" www.initiative-regenbogen.de  ?

Ihr Anschreiben begrüße ich sehr, weil es uns erneut an unsere Aufgabe der Bewußtseinsbildung auch unter Ärzten erinnert, dass der Mensch von Anfang an Würdenträger ist und wir das - wo immer möglich - bekunden sollen. Daher werde ich Ihr Anliegen in beiden Vereinen "Ärzte für das Leben" www.aerzte-fuer-das-leben.de und ALFA www.alfa-ev.de  erneut zur Sprache bringen. Vielleicht lässt sich auch die Juristenvereinigung Lebensrecht (JvL e.V.) www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de daraufhin ansprechen.

Gelegentlich werden Sie wieder von mir hören.

Im Übrigen bin ich der sicheren Überzeugung, dass ein liebender Gott existiert und alle, auch die von uns zu Unrecht Vergessenen, in seiner Liebe aufnimmt. Wie auch all jene, die irgendwo irgendeiner Gewalt zum Opfer fielen und fallen ....Aber auch dies wäre zu bezeugen!

In gedanklicher Verbundenheit

M. Overdick - Gulden

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