27. Januar 2006
Liebe Frau Tegenthoff,

ich habe mich bei der Stadtverwaltung und speziell bei den Kanalbetriebsstationen informiert, was denn mit den Kindern geschieht, die im Kanal gefunden werden. Der Herr Vorbach, der seit 1977 dort arbeitet meinte, dass er in all den Jahren kein Kind gefunden hat.

Ich denke, dass die Schwierigkeit darin liegt, dass die Kinderchen, die so früh abgehen, noch so klein sind, dass sie leider gar nicht als Kinder erkannt werden. Das bedeutet, dass auch wir in all den Jahren noch nie einen Anruf von der Stadt bekommen haben, dass sie ein Kind gefunden hätten, welches im Kindergräberfeld beerdigt werden soll.

Das,was Sie mit der Grammgrenze meinen, hat folgendes auf sich: ab 500 Gramm MÜSSEN Eltern ihr Kind bestatten und bis 500 Gramm können sie entscheiden, ob sie selbst beerdigen möchten oder ob die Klinik ihr Kind beerdigt. Seit 1.1.2006 gilt das Gesetz, dass alle Kliniken die Kinder unter 500 Gramm bestatten müssen. Dadurch haben einige Kliniken ein eigenes Kindergräberfeld gekauft und lassen dort ihre Kinder beisetzen.

Was Ihnen 1979 mit Ihrer Tochter Johanna passiert ist, ist schlimm. Und ich glaub Ihnen, dass Sie nicht wußten, an wen Sie sich da eigentlich wenden müssen. Schön ist es, dass Sie ihrer Tochter einen Namen gegeben haben, was sehr wichtig ist. Unsere Erfahrung mit Eltern, die ähnliches wie Sie erfahren mussten und gar kein Grab für ihr Kind haben, ist es oft hilfreich, dass sie ihrem Kind einen Brief schreiben, was sie ihnen gerne gesagt hätten oder mit ihnen gerne erlebt hätten, aber auch Schuldgefühle, wenn welche da sind. Diesen Brief können Sie dann verbrennen und diese Asche wird dann symbolisch für das Kind beerdigt. Entweder im Familiengrab, wenn es eines gibt, oder aber an einem Ort, der Ihnen wichtig ist und den Sie schön finden. Einen Ort, wo ihr Kind symbolisch seine Ruhe und seinen Platz bekommt.
Vielleicht passt es ja zu Ihnen und Sie können es sich vorstellen, für Ihre Johanna so einen Ort zu finden. Ich wünsche es Ihnen, weil ich es auch bewundernswert finde, dass Sie sich nach so vielen Jahren dem Thema stellen, was sicherlich nicht ganz einfach ist. Sollten Sie noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte bei mir.
Vielleicht könnten Sie mir noch sagen, wo Sie denn diesen Text über das Kindergräberfeld gefunden haben. Wäre interessant für mich.

Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen alles Gute und viel Kraft beim Gehen
Ihres Weges.
Herzliche Grüße

Nicole Rinder

AETAS Lebens- und Trauerkultur GmbH & Co. KG

Dantestrasse 29, 80637 München
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www.aetas-trauerkultur.de

 
Sehr gehrte Frau Nicole Rinder,
 
herzlichen Dank für Ihr E-mail! Mich freut es sehr, dass das gesamte Thema bei Ihnen so wunderbar funktioniert.
Da in jedem Bundesland - in grassen Fällen jeder Friedhofsteil - andere Gesetze gelten und überall es Menschen gibt, welche die Gesetze unterschiedlich auslegen - dementsprechend gibt es Vorzeige - Babygrabfelder und andere, wo noch einiges getan werden muß.
 Hier in Wien gibt es auch die Beerdigungspflicht - aber es müssen dies nicht die Eltern beantragen. Ergebnis: jährlich werden ca 100 beerdigungspflichtige Kinder auf Antrag der Behörden bestattet (bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch diese)
Kinder unter 500 Gramm können beerdigt werden in Wien (Nicht alle Kliniken stellen selbstverständlich den dazu notwendigen Leichenbegleitschein aus, sondern es kommt vor, dass Eltern die Beerdigung ihres nicht beerdigungspflichtigen Kindes wollen, aber die Kliniken den Betroffenen die Leiche bzw den Leichenbegleitschein vorenthalten.
 
Beerdigt werden nur Fehlgeburten (laut Wiener Friedhofsverwaltung), gerade so, als wäre Kinder nach einem Abbruch (zB auf Grund einer medizinischen Indikation) kein "nicht beerdigungspflichtiges Kind".
 
Viele Fehlgeburten kommen in heutiger Zeit in einer Wiener Klinik tot zur Welt.
Die Betroffenen berichten, das Ihnen keine Informationen darüber gegeben werden, dass Sie ihr Kind beerdigen lassen können. Wann die 4 Begräbnistermine sind ist genauso ein Geheimnis, wie die Tatsache, das die frisch verwaisten Eltern kaum von sich aus in Erfahrung bringen können, wo im Moment der Leichnam ihres Kindes sich befindet - ob bei dieser oder dem nächsten Massenbegräbnis die Leiche ihres Kindes mit dabei ist.
Wenn man "nur" mit einer Klinik oder einer überschaubar kleinen Zahl von Kliniken zusammenarbeiten muss ist das sicherlich eine andere Aufgabenstellung wie hier in Wien und dem Umland.

Im Zuge der Vorbereitung für die Trauerveranstaltung am 2. Sonntag im Dezember hatte ich Angestrebt eine Verteilung über den Wiener Krankenanstaltenverbund, der 27 Gyn. stationen versorgt.
Auf meine Nachfrage, ob die Verteilung gelungen ist, ob ich noch Unterlagen nachdrucken lassen soll - erhielt ich einen Anruf einer Frau Dr., welche mir u.a. sagte "Wir sind eine Klink der Lebenden und nicht der Toten..."
Und: "Die betroffnen Frauen sollen sich nicht so anstellen. Es ist doch eh nur ein Zellhaufen, der da abgeht."
 
Ich bin froh, dass der Tod meiner Kinder schon so lange zurückliegt und ich dementsprechend stabil wieder bin. Aber als frisch verwaiste Mutter will ich solche oder ähnlich gefärbte Worte nicht hören.
 
Im Zuge der Vorbereitungen am Wener Babygrabfeld wurde ich mit vielen Informationen versorgt - zB auch mit der, dass eine verwaiste Mutter ein Grab am Babygrabfeld kaufen wollte, damit Sie einen Ort hat zum hingehen mit ihrer Trauer. Das Grab wurde ihr vorenthalten, das es leer geblieben wäre - denn Ihre nicht beerdigungspflichtigen
Kinder starben vor ca 8 bzw 10 Jahren.
 
In diesem Sinne bitte ich Sie darum, in Ihrem Umfeld mal genauer hinzuschauen.
 
Um die Diskusionen in Gang zu bringen - beabsichtige ich Ihre und meine Worte unter www.sonnenstrahl.org zu veröffentlichen. Sie Sie damit einverstanden?
 
Mit freundlichen Grüßen
Gunnhild Fenia Tegenthoff
 
 
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